Vier Leistungen, vier Lebensphasen
Im deutschen Sozialversicherungssystem decken vier Leistungen die wichtigsten Lebenslagen ab, in denen das normale Arbeitseinkommen ausfällt oder ruht:
| Leistung | Anlass | Träger |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | Erwerbsminderung oder Altersaustritt | Deutsche Rentenversicherung |
| Elterngeld | Geburt und Betreuung des Kindes | Elterngeldstelle des Landes |
| Krankengeld | Längere Erkrankung | Gesetzliche Krankenkasse |
| Arbeitslosengeld I | Verlust einer versicherten Beschäftigung | Bundesagentur für Arbeit |
Jede dieser Leistungen hat eigene Anspruchsvoraussetzungen, eigene Berechnungsformeln und eigene Höchstgrenzen. Wer sie in einer Lebensphase miteinander vergleicht, sollte wissen, was wofür gedacht ist.
Gesetzliche Rente: Entgeltpunkte und Rentenwert
Die gesetzliche Rente folgt einer klaren Formel:
- Monatsrente = Persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
Die einzelnen Bestandteile:
- Entgeltpunkte (EP): Pro Kalenderjahr werden EP entsprechend dem Verhältnis des persönlichen Bruttoverdienstes zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gutgeschrieben. Verdient jemand genau den Durchschnitt (für 2026 etwa 47.443 €), entspricht das 1,0 EP. Bei halbem Durchschnitt sind es 0,5 EP, bei doppeltem 2,0 EP (maximal aber 2,1 EP pro Jahr, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze).
- Zugangsfaktor: 1,0 bei pünktlichem Renteneintritt; bei vorzeitigem Antritt 0,003 Abzug pro Monat (3,6 % pro Jahr Abschlag); bei späterem Antritt 0,005 Bonus pro Monat (6 % pro Jahr).
- Rentenartfaktor: 1,0 bei Altersrente, 0,5 bei Halbwaisenrente, 0,55 bei kleiner Witwen-/Witwerrente etc.
- Aktueller Rentenwert: Anpassungswert, der jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Für 2026 liegt der Rentenwert nach der West-Ost-Angleichung bei rund 40,79 € pro Entgeltpunkt (Stand: Anfang 2026).
Eine Beispielrechnung: Wer 40 Jahre lang im Mittel den Durchschnittsverdienst erreicht hat, sammelt 40 EP. Bei pünktlichem Renteneintritt ergibt das eine monatliche Rente von 40 × 1,0 × 1,0 × 40,79 € = ca. 1.632 €. Wer zwei Jahre früher in Rente geht, bekommt 40 × 0,928 × 1,0 × 40,79 € = ca. 1.514 € – also etwa 118 € weniger pro Monat, dauerhaft.
Wichtige Sonderpunkte:
- Kindererziehungszeiten erhöhen die EP (3 EP pro Kind, geboren ab 1992; 2,5 EP für Kinder vor 1992)
- Zeiten der Arbeitslosigkeit, Pflege oder Wehrdienst können EP bringen
- Mütterrente bezeichnet die Anrechnung von Kindererziehungszeiten vor 1992
Der Rentenrechner übernimmt diese Logik und zeigt sowohl die Brutto- als auch die Netto-Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.
Elterngeld: Basis, Plus und Bonus
Elterngeld ist eine einkommensabhängige Familienleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es soll Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt finanzielle Sicherheit geben.
Es gibt drei Varianten:
| Variante | Bezugsdauer | Höhe |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | bis zu 12 Monate (14 bei Beteiligung beider Elternteile) | 65 % des Nettoeinkommens, 300 bis 1.800 €/Monat |
| ElterngeldPlus | doppelt so lange wie Basis (24 statt 12 Monate) | halbierte Höhe pro Monat |
| Partnerschaftsbonus | zusätzliche 4 Monate | wenn beide Eltern parallel Teilzeit arbeiten |
Die Berechnungsgrundlage ist das Nettoerwerbseinkommen in den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat (bei Selbständigen: das letzte abgeschlossene Kalenderjahr). Daraus wird das Elterngeld-Netto errechnet, das von echten Nettogehalt leicht abweichen kann, weil Pauschalen für Werbungskosten, Steuern und Sozialabgaben angesetzt werden.
Ersatzraten:
- Standard: 65 % vom Nettoeinkommen
- Bei niedrigem Vorgehalt (unter 1.240 € netto): bis zu 100 %
- Mindestbetrag: 300 € pro Monat
- Höchstbetrag: 1.800 € pro Monat (Basiselterngeld), 900 € (ElterngeldPlus)
- Geschwisterbonus: 10 % Aufschlag (mindestens 75 €), wenn ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei unter 6 Jahren im Haushalt leben
- Mehrlingszuschlag: 300 € pro weiterem Kind
Seit 2024 gibt es eine Einkommensobergrenze: Paare mit einem zu versteuernden Einkommen über 200.000 € (vorher 300.000 €) erhalten kein Elterngeld mehr. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 150.000 €.
Der Elterngeld-Rechner gibt eine Schätzung mit den wichtigsten Parametern aus; verbindlich bleibt die Berechnung durch die Elterngeldstelle.
Krankengeld: nach sechs Wochen Lohnfortzahlung
Bei einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen die volle Vergütung weiter (Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG). Ab Tag 43 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld – sofern der Versicherte gesetzlich krankenversichert und nicht freiwillig versichertes Selbständig-Mitglied mit Krankengeldausschluss ist.
Krankengeldformel:
- 70 % des Bruttoarbeitsentgelts
- maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts
- begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze (für 2026 ca. 66.150 €/Jahr in der GKV)
Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (rund 12,75 % zusammen, da Krankenversicherungsbeitrag entfällt). Aus dem berechneten Brutto-Krankengeld wird also ein um diese Beiträge reduziertes Netto-Krankengeld ausgezahlt.
Beispielrechnung für ein Bruttoeinkommen von 3.500 € und ein gewohntes Netto von 2.300 €:
| Schritt | Berechnung | Wert |
|---|---|---|
| 70 % vom Brutto | 3.500 × 0,70 | 2.450 € |
| 90 % vom Netto (Höchstgrenze) | 2.300 × 0,90 | 2.070 € |
| Maßgeblich (Minimum) | – | 2.070 € |
| Abzüge SV (~12,75 %) | 2.070 × 0,1275 | -264 € |
| Auszahlung Netto-Krankengeld | ca. 1.806 € |
Die Bezugsdauer beträgt maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Danach prüft die Krankenkasse ggf. eine Erwerbsminderungsrente.
Der Krankengeld-Rechner zeigt die Doppelgrenze (70 % Brutto / 90 % Netto) und den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag.
Arbeitslosengeld I: pauschales Leistungsentgelt
ALG I ist eine versicherungsrechtliche Leistung. Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Höhe richtet sich nach dem pauschalen Leistungsentgelt – nicht nach dem gewohnten Auszahlungsnetto:
- 60 % des pauschalen Leistungsentgelts (kinderlose)
- 67 % bei mindestens einem Kind (im Sinne des Einkommensteuergesetzes)
Das Leistungsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate pauschal nach Abzug fiktiver Steuern und Sozialabgaben ermittelt. In der Praxis liegt das ALG I deshalb meist etwa 5 bis 10 % unter dem gewohnten Netto.
Bezugsdauer:
| Alter | Versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 5 Jahren | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| unter 50 | mindestens 12 Monate | 6 Monate |
| unter 50 | mindestens 24 Monate | 12 Monate |
| ab 50 | mindestens 30 Monate | 15 Monate |
| ab 55 | mindestens 36 Monate | 18 Monate |
| ab 58 | mindestens 48 Monate | 24 Monate |
Der Arbeitslosengeld-Rechner gibt sowohl die Brutto-Höhe als auch das voraussichtliche Auszahlungs-Netto aus.
Übergänge zwischen den Leistungen
Im echten Leben können diese Leistungen aufeinander folgen:
- Lange Krankheit → 78 Wochen Krankengeld → ggf. Erwerbsminderungsrente
- Arbeitslosigkeit nach Krankengeld → ALG I (sofern Anspruch noch besteht)
- Elternzeit → Elterngeld → ggf. Teilzeitarbeit
- Übergang vom ALG I in das Bürgergeld nach Auslaufen der Anspruchsdauer
Die einzelnen Träger arbeiten in der Regel zusammen, eine eigenständige Beantragung ist aber meist nötig.
Typische Fehler
- Bruttorente mit Netto verwechseln: Auch die gesetzliche Rente wird mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern belastet.
- Elterngeld mit Elternzeit verwechseln: Elternzeit ist der Arbeitsfreistellungs-Zeitraum, Elterngeld die Geldleistung. Elternzeit ist möglich, auch wenn kein Elterngeld bezogen wird.
- Krankengeld vor Tag 43: Bis dahin zahlt der Arbeitgeber, nicht die Krankenkasse.
- ALG I = gewohntes Netto erwarten: Nein, es ist 60 oder 67 % vom pauschalen Leistungsentgelt.
- Wartezeiten ignorieren: Für eine vorgezogene Altersrente sind 35 oder 45 Versicherungsjahre Voraussetzung.
Fazit
Die vier wichtigsten Lohnersatzleistungen folgen jeweils eigenen Regeln. Wer sie kennt, kann Lebensentscheidungen – Geburt, Krankheit, Kündigung, Ruhestand – sehr viel souveräner planen. Mit dem Rentenrechner, Elterngeld-Rechner, Krankengeld-Rechner, Arbeitslosengeld-Rechner und Elternzeit-Rechner hat Ultra-Rechner für jede dieser Leistungen ein zugeschnittenes Werkzeug.
Quellen
- SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung – gesetze-im-internet.de/sgb_6
- BEEG – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – gesetze-im-internet.de/beeg
- SGB V §§ 44 ff. – Krankengeld – gesetze-im-internet.de/sgb_5
- SGB III – Arbeitsförderung und ALG I – gesetze-im-internet.de/sgb_3
- EntgFG – Entgeltfortzahlungsgesetz – gesetze-im-internet.de/entgfg
- Deutsche Rentenversicherung – aktueller Rentenwert – deutsche-rentenversicherung.de