Ohne Kind
Arbeitslosengeld pro 30 Tage: 1.211,97 €
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Der Rechner orientiert sich an der üblichen Logik aus pauschalem Nettoentgelt und Leistungssatz mit oder ohne Kind.
Zur Kategorie: Sozialleistungen
Hintergrund
Sozialleistungen in Deutschland sind nach Bedarfsprinzipien aufgebaut. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Arbeitslosengeld kennen jeweils eigene Bemessungsgrößen, Hinzuverdienstregelungen und Anrechnungsstufen. Ein Online-Rechner kann den voraussichtlichen Anspruch nach den jeweils gültigen Regelsätzen, Mietobergrenzen und Einkommensgrenzen abschätzen – verbindlich ist am Ende nur der Bescheid der zuständigen Stelle.
Die Ausgaben helfen dabei, vor einem Antrag eine realistische Größenordnung zu erhalten, etwa um die Folgen einer Arbeitszeitreduzierung, einer Trennung, einer Geburt oder eines Jobverlusts einzuschätzen. Sie ersetzen weder die individuelle Beratung beim Jobcenter, der Familienkasse oder dem Wohngeldamt, noch die Bescheide selbst. Geben Sie die tatsächlichen Bruttoeinkommen, die echte Kaltmiete und die Personen im Haushalt korrekt an, sind die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage tragfähig.
Methodik
Pro Leistung werden die jährlich geltenden Regelbedarfe, Pauschalen und Anrechnungsstufen aus den versionierten Regeldateien geladen. Aus Haushaltsgröße, Einkommen und individuellen Bedarfen werden Bruttoanspruch, anrechenbares Einkommen und Auszahlungsbetrag in nachvollziehbaren Schritten gebildet. Komplexe Sonderfälle wie Mehrbedarfe, befristete Zuschläge oder rückwirkende Anrechnungen sind bewusst nicht abgebildet und werden im Ergebnis als Hinweis ausgewiesen.
Passender Ratgeber: Rente, Elterngeld, Krankengeld und ALG verständlich einordnen
Beispiele
Arbeitslosengeld pro 30 Tage: 1.211,97 €
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Dieses Beispiel ladenFAQ
In der Regel, wer sich arbeitslos meldet und innerhalb der Rahmenfrist lange genug versicherungspflichtig beschäftigt war.
Mit Kind gilt meist der höhere Leistungssatz von 67 Prozent.
Für ALG I zählt ein pauschal ermitteltes Leistungsentgelt, nicht Ihr normales Auszahlungsnetto.
Je nach Alter und Versicherungszeiten meist zwischen sechs und 24 Monaten.
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Grundlage ist Ihr durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate. Daraus wird ein pauschales Leistungsentgelt gebildet, von dem Sie 60 Prozent ohne Kind oder 67 Prozent mit Kind erhalten.
Die Steuerklasse beeinflusst das pauschal ermittelte Leistungsentgelt und damit die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.
Meist ja. Bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit oder Eigenkündigung kann jedoch eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden.
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Glossar
Quellen und Hinweise