Gehalt & Steuern

Brutto-Netto-Rechner

Monats- oder Jahresbrutto in Netto, Lohnsteuer und Sozialabgaben umrechnen.

Aktualisiert am 21.04.2026 Rechner, Rechenweg und Beispiele auf einer Seite

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Hintergrund

Hintergrund zu diesem Rechner

Worum es bei Gehalts- und Steuerrechnern geht

Gehalts- und Steuerrechner übersetzen den deutschen Lohnsteuer- und Sozialabgabenrahmen in einen Zahlenwert. Sie ersetzen keine Lohnsteuerbescheinigung und keine Steuererklärung, sind aber als Orientierung für Verhandlungen, Jobwechsel und Familienplanung geeignet. Wer ein neues Angebot vergleicht, eine Gehaltserhöhung einschätzen oder eine Abfindung vor Steuern in eine Nettogröße umrechnen möchte, bekommt hier eine verlässliche Größenordnung in wenigen Sekunden.

Was ein Rechner sinnvoll abbildet – und was nicht

Die hinterlegten Rechner kennen die jährlichen Eckwerte, etwa Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze der Sozialversicherungen, Steuerklassenlogik und Kinderfreibeträge. Individuelle Sonderfälle wie Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Versorgungsbezüge, Werbungskosten oder freiwillige Krankenversicherung können das tatsächliche Netto messbar verändern. Verstehen Sie den ausgegebenen Wert deshalb als belastbaren Näherungswert, nicht als juristisch verbindliche Auskunft.

Methodik

So funktioniert die Berechnung

Wie wir rechnen

Die Berechnung läuft in drei Stufen: zuerst werden die Eingaben normalisiert (Beträge, Steuerklasse, Krankenkassenwahl, Familienstatus). Anschließend werden Grundfreibetrag, Sozialabgabenanteile und Lohnsteuertarif Schritt für Schritt angewandt, wie es das Einkommensteuergesetz für das jeweilige Jahr vorsieht. Im letzten Schritt wird das Ergebnis aus Brutto, Steuer- und Sozialabgabenanteilen sowie Netto zusammengeführt und der Rechenweg sichtbar ausgegeben.

Beispiele

Typische Rechnungen

4.200 Euro brutto monatlich, Steuerklasse I.

Angestellter in NRW

Netto pro Monat: 2.732,51 €

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58.000 Euro brutto im Jahr, Steuerklasse III.

Verheiratet mit Kirchensteuer

Netto pro Monat: 3.435,27 €

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5.800 Euro brutto monatlich mit manuellen PKV-Werten.

Private Krankenversicherung

Netto pro Monat: 3.667,85 €

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FAQ

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine transparente Schätzung, ersetzt aber keine echte Lohnabrechnung.

Welche Regelstände nutzt der Rechner?

Die Erstversion nutzt versionierte Regeln für Steuer- und Sozialabgaben 2026.

Warum kann mein Netto abweichen?

ELStAM, Freibeträge, Einmalzahlungen, Kassenwahl und weitere Sonderfälle sind nicht vollständig abgebildet.

Kann ich auch private Krankenversicherung angeben?

Ja, über manuelle Monatswerte. Die Arbeitgeberbeteiligung wird dabei nur vereinfacht geschätzt.

Wofür sind die Wochenstunden da?

Damit der Rechner zusätzlich einen groben Netto-Stundenwert ableiten kann.

Wird Kirchensteuer berücksichtigt?

Ja, wenn Sie die Option aktivieren. Für Bayern und Baden-Württemberg gilt der dort übliche Satz von 8 Prozent.

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Glossar

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Bruttogehalt
Gehalt vor Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Nettogehalt
Auszahlungsbetrag nach allen gesetzlichen Abzügen.
Steuerklasse
In Deutschland sechs Klassen, die Steuerabzug, Freibeträge und Sonderregeln je nach Familienstand definieren.
Grundfreibetrag
Jährlicher Steuerfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt.
Beitragsbemessungsgrenze
Einkommenshöhe, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.
Solidaritätszuschlag
Zuschlag auf die Einkommen- und Lohnsteuer, der nur noch oberhalb bestimmter Freigrenzen erhoben wird.

Quellen und Hinweise

Regelstand und Einordnung

Quelle
Bundesministerium der Finanzen / § 32a EStG
Stand
geprüft am 21.04.2026, gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026
Hinweis
Tarifformel für 2026 nach § 32a EStG. Die Lohnsteuerberechnung im Portal ist bewusst vereinfacht und keine vollständige PAP-Umsetzung.
Quelle
GKV-Spitzenverband / Deutsche Rentenversicherung / Bundesregierung
Stand
geprüft am 21.04.2026, gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026
Hinweis
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2026.
Einkommensteuergesetz (EStG)
Tarif, Grundfreibetrag und Steuerklassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
Sozialgesetzbuch SGB IV–VI
Beitragspflicht und Beitragsbemessungsgrenzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/