E9A Stufe 4
Monatliches Tarifentgelt: 4.842,08 €
Dieses Beispiel ladenÖffentlicher Dienst
Entgelt aus Entgeltgruppe, Stufe und Wochenstunden (TV-L, Stand 2026).
Zur Kategorie: Öffentlicher Dienst
Hintergrund
Der TVöD regelt die Eingruppierung bei Bund und Kommunen, der TV-L bei den Bundesländern. Beide Tarifwerke nutzen Entgeltgruppen (E1 bis E15) und Stufen, in denen Mitarbeitende mit zunehmender Erfahrung aufrücken. Das Tabellenentgelt steht jeweils öffentlich zur Verfügung und wird in der Regel jährlich angepasst. Wer einen Wechsel oder eine Eingruppierung prüfen möchte, kann mit dem Rechner Stufe, Bruttoentgelt und Jahreseinkommen schnell vergleichen.
Die hinterlegten Tabellen entsprechen dem aktuellen Tarifstand. Sie geben das Tabellenentgelt aus, also das Bruttogrundentgelt vor Zulagen, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt oder VBL. Wer das Netto wissen möchte, kombiniert das Ergebnis mit einem Brutto-Netto-Rechner. Sonderfälle wie Stufenlaufzeit-Verkürzung, Vorweggewährung oder Sonderzahlungen bleiben außen vor.
Methodik
Die Werte stammen aus den offiziellen Entgelttabellen des jeweiligen Tarifvertrags. Sie werden in den versionierten Regeldateien gehalten, sodass das Jahr nachvollziehbar dokumentiert ist. Im Ergebnis sehen Sie Entgeltgruppe, Stufe, Monatsbrutto und Jahresbrutto.
Beispiele
Monatliches Tarifentgelt: 4.842,08 €
Dieses Beispiel ladenMonatliches Tarifentgelt: 4.417,69 €
Dieses Beispiel ladenMonatliches Tarifentgelt: 8.117,63 €
Dieses Beispiel ladenFAQ
Weil TV-L und TVöD unterschiedliche Tarifwelten mit eigenen Tabellen sind.
Die Erstversion nutzt die allgemeine TV-L-Tabelle 2026.
Ja, über Wochenstunden und Vollzeit-Referenz.
Ja, beide Werte lassen sich als Zusatzannahmen eintragen.
Nein. Maßgeblich bleiben Tarifvertrag, Arbeitgeberabrechnung und individuelle Regelungen.
Verwandte Rechner
Entgeltgruppe, Stufe und Wochenstunden im TVöD transparent auf Monats- und Jahreswerte herunterbrechen.
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Monats-, Jahres- und Stundenperspektive für Ihr Gehalt inklusive grober Arbeitgeberkosten.
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Glossar
Quellen und Hinweise