Gehalt & Steuern

Abfindung und Steuer: Fünftelregelung einfach erklärt

Voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei: So funktioniert die Fünftelregelung und das ändert sich seit 2025.

Aktualisiert am 25.05.2026 Zuordnung: Brutto, Netto, Einkommensteuer, Abfindung, MwSt

Womit Sie rechnen

Eine Abfindung ist oft ein größerer Einmalbetrag – und wirft sofort die Frage auf, wie viel netto übrig bleibt. Diese Rechner helfen bei der Einordnung:

Rechner Typische Frage
Abfindung-Rechner Wie viel bleibt nach Steuer von meiner Abfindung?
Einkommensteuer-Rechner Wie hoch ist meine Steuer auf das Jahreseinkommen?
Brutto-Netto-Rechner Wie viel Netto bleibt vom laufenden Gehalt?
Arbeitslosengeld-Rechner Welches ALG I steht mir nach dem Job zu?

Grundsatz: voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei

Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Steuerlich zählt sie als Arbeitslohn und ist voll einkommensteuerpflichtig. Sie ist aber sozialabgabenfrei: Auf eine echte Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Das ist ein wichtiger Unterschied zum normalen Gehalt.

Das Problem ist die Progression: Weil die Abfindung in einem einzigen Jahr zufließt, schiebt sie das zu versteuernde Einkommen nach oben – oft bis in den Spitzensteuersatz. Ohne Vergünstigung würde ein großer Teil der Abfindung hoch besteuert.

Die Fünftelregelung im Prinzip

Genau hier setzt die Fünftelregelung (§ 34 EStG) an. Sie behandelt die Abfindung als „außerordentliche Einkünfte" und rechnet so, als würde der Betrag über fünf Jahre verteilt:

  1. Steuer auf das normale Jahreseinkommen ohne Abfindung berechnen.
  2. Steuer auf das normale Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung berechnen.
  3. Die Differenz beider Beträge ergibt die Steuer auf ein Fünftel.
  4. Diese Differenz mal fünf ist die Steuer auf die gesamte Abfindung.

Der Trick: Nur ein Fünftel trifft auf die Progression, das Ergebnis wird dann verfünffacht. Liegt Ihr übriges Einkommen niedrig, „passt" mehr von der Abfindung in niedrigere Steuersätze – der Vorteil ist groß. Sind Sie ohnehin im Spitzensteuersatz, bringt die Regelung wenig oder nichts mehr.

Beispiel

Angenommen, das zu versteuernde Jahreseinkommen ohne Abfindung liegt bei 30.000 €, die Abfindung beträgt 50.000 €.

Schritt Wert (vereinfacht)
Steuer auf 30.000 € rund 4.700 €
Steuer auf 30.000 € + 10.000 € (ein Fünftel) rund 6.600 €
Differenz (Steuer auf ein Fünftel) rund 1.900 €
Steuer auf die Abfindung (× 5) rund 9.500 €

Ohne Fünftelregelung läge die Abfindung komplett oben drauf und würde überwiegend mit dem hohen Grenzsteuersatz belastet – die Steuer wäre spürbar höher. Die genauen Werte hängen vom Tarifjahr ab; der Abfindung-Rechner bildet die Logik nachvollziehbar ab.

Neu seit 2025: erst über die Steuererklärung

Bis 2024 konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Seit 2025 ist das abgeschafft. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer zunächst ohne Vergünstigung ab – das Netto auf dem Konto fällt dadurch im Auszahlungsmonat niedriger aus.

Den Vorteil holen Sie sich über die Einkommensteuererklärung zurück: Das Finanzamt wendet die Fünftelregelung im Rahmen der Veranlagung an und erstattet die zu viel gezahlte Steuer. Wichtig ist also, die Abfindung in der Steuererklärung korrekt anzugeben.

Was den Vorteil größer macht

  • Niedriges übriges Einkommen im Auszahlungsjahr – etwa nach längerer Arbeitslosigkeit oder bei unterjährigem Jobverlust.
  • Zusammenballung der Einkünfte: Die Abfindung muss zu einer echten Bündelung in einem Jahr führen, damit § 34 EStG greift.
  • Gezielte Gestaltung des Zuflusszeitpunkts, soweit vertraglich möglich – etwa Auszahlung in einem einkommensschwächeren Jahr.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Eine Abfindung kürzt das Arbeitslosengeld I in der Regel nicht, solange das Arbeitsverhältnis ordentlich beendet wurde. Anders kann es bei einem Aufhebungsvertrag mit Sperrzeit oder bei vorzeitiger Beendigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sein. Wie hoch Ihr ALG I ausfällt, zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner.

Häufige Irrtümer

  • „Abfindungen sind steuerfrei." Das war früher teilweise so, gilt aber seit Jahren nicht mehr – sie sind voll steuerpflichtig.
  • „Die Fünftelregelung muss ich beantragen." Sie müssen die Abfindung nur korrekt in der Steuererklärung angeben; das Finanzamt prüft automatisch die günstigere Variante.
  • „Auf die Abfindung zahle ich Sozialabgaben." Nein – eine echte Entlassungsabfindung ist beitragsfrei.

Fazit

Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei – und die Fünftelregelung kann die Steuerlast deutlich senken, vor allem bei niedrigem sonstigem Einkommen. Seit 2025 wirkt der Vorteil erst über die Steuererklärung. Rechnen Sie Ihren Fall mit dem Abfindung-Rechner durch und prüfen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner, wie sich die Abfindung auf Ihr Gesamtjahr auswirkt.

Quellen

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Ist eine Abfindung steuerpflichtig?

Ja. Eine Abfindung zählt als Arbeitslohn und ist voll einkommensteuerpflichtig. Sie ist aber in der Regel sozialabgabenfrei, es fallen also keine Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge an.

Was ist die Fünftelregelung?

Eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG. Rechnerisch wird so getan, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt. Das dämpft den Sprung in höhere Steuersätze und kann die Steuer senken.

Hat sich bei der Fünftelregelung etwas geändert?

Ja. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug an. Den Vorteil holen Sie sich jetzt über die Einkommensteuererklärung zurück.

Lohnt sich die Fünftelregelung immer?

Nicht in jedem Fall. Der Vorteil ist groß, wenn das übrige Jahreseinkommen niedrig ist, und klein bis null, wenn Sie ohnehin schon im Spitzensteuersatz liegen. Das Finanzamt prüft die für Sie günstigere Variante automatisch.

Passende Rechner

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Abfindungs-Rechner

Steuerwirkung einer Abfindung mit und ohne Fünftelregelung grob überschlagen.

Einkommensteuer-Rechner

Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen nach Grund- oder Splittingtarif überschlagen.