Mittleres Einkommen
Abfindung netto: 19.672,32 €
Dieses Beispiel ladenGehalt & Steuern
Der Rechner zeigt, wie die Fünftelregelung die steuerliche Belastung Ihrer Abfindung typischerweise verändern kann.
Zur Kategorie: Gehalt & Steuern
Hintergrund
Gehalts- und Steuerrechner übersetzen den deutschen Lohnsteuer- und Sozialabgabenrahmen in einen Zahlenwert. Sie ersetzen keine Lohnsteuerbescheinigung und keine Steuererklärung, sind aber als Orientierung für Verhandlungen, Jobwechsel und Familienplanung geeignet. Wer ein neues Angebot vergleicht, eine Gehaltserhöhung einschätzen oder eine Abfindung vor Steuern in eine Nettogröße umrechnen möchte, bekommt hier eine verlässliche Größenordnung in wenigen Sekunden.
Die hinterlegten Rechner kennen die jährlichen Eckwerte, etwa Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze der Sozialversicherungen, Steuerklassenlogik und Kinderfreibeträge. Individuelle Sonderfälle wie Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Versorgungsbezüge, Werbungskosten oder freiwillige Krankenversicherung können das tatsächliche Netto messbar verändern. Verstehen Sie den ausgegebenen Wert deshalb als belastbaren Näherungswert, nicht als juristisch verbindliche Auskunft.
Methodik
Die Berechnung läuft in drei Stufen: zuerst werden die Eingaben normalisiert (Beträge, Steuerklasse, Krankenkassenwahl, Familienstatus). Anschließend werden Grundfreibetrag, Sozialabgabenanteile und Lohnsteuertarif Schritt für Schritt angewandt, wie es das Einkommensteuergesetz für das jeweilige Jahr vorsieht. Im letzten Schritt wird das Ergebnis aus Brutto, Steuer- und Sozialabgabenanteilen sowie Netto zusammengeführt und der Rechenweg sichtbar ausgegeben.
Passender Ratgeber: Brutto und Netto verstehen – Steuern, Sozialabgaben und das deutsche Lohnsystem
Beispiele
Abfindung netto: 19.672,32 €
Dieses Beispiel ladenAbfindung netto: 6.972,88 €
Dieses Beispiel ladenAbfindung netto: 29.000,00 €
Dieses Beispiel ladenFAQ
Sie verteilt die steuerliche Wirkung einer einmaligen Abfindung rechnerisch auf fünf Teile und kann die Progression abmildern.
Nicht immer. Der Effekt hängt stark von Ihrem übrigen Einkommen ab.
Nein. Abfindungen sind oft sozialversicherungsfrei, der Rechner betrachtet hier nur die grobe Einkommensteuerwirkung.
Bitte das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung, nicht den Bruttolohn.
Weil Kirchensteuer, Sonderausgaben und weitere steuerliche Details den tatsächlichen Bescheid verändern können.
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Quellen und Hinweise