Womit Sie rechnen
Der Dispokredit ist bequem – und still teuer. Wer regelmäßig im Minus ist, zahlt schnell mehr, als nötig wäre. Diese Rechner helfen bei der Einordnung:
| Rechner | Typische Frage |
|---|---|
| Dispozins-Rechner | Was kostet mich der Dispo für eine bestimmte Zeit? |
| Ratenkredit-Rechner | Welche Rate hätte ein günstigerer Kredit zur Umschuldung? |
| Autokredit-Rechner | Welche Annuität gehört zu welcher Laufzeit? |
| Zinseszins-Rechner | Wie wirken Zinsen über längere Zeit? |
Was ist der Dispokredit?
Der Dispositionskredit – kurz Dispo – ist ein eingeräumter Kreditrahmen auf dem Girokonto. Sie dürfen das Konto bis zu einem vereinbarten Limit überziehen, ohne einen gesonderten Kreditvertrag abzuschließen. Das macht ihn flexibel: kein Antrag, keine feste Rate, sofort verfügbar. Genau diese Flexibilität lassen sich Banken mit hohen Zinsen bezahlen.
Wie Dispozinsen entstehen
Dispozinsen werden taggenau auf den tatsächlich genutzten Betrag berechnet. Die Formel ist einfach:
- Zinsen = überzogener Betrag × Jahreszins ÷ 100 × Tage ÷ 365
Abgerechnet und dem Konto belastet werden die Zinsen meist quartalsweise. Wichtig: Es zählt nur der Betrag, den Sie wirklich im Minus sind, und nur für die Tage, an denen Sie ihn nutzen. Wer das Konto schnell wieder ausgleicht, zahlt entsprechend weniger.
Beispiel
Sie sind 1.800 € im Minus, der Dispozins liegt bei 11,9 % pro Jahr, die Überziehung dauert 30 Tage:
- 1.800 € × 11,9 % × 30 ÷ 365 = rund 17,60 €
Das klingt nach wenig. Aber dauerhaft 1.800 € im Minus über ein ganzes Jahr kosten rund 214 € – Jahr für Jahr, ohne dass die Schuld kleiner wird. Den genauen Wert für Ihren Fall liefert der Dispozins-Rechner.
Dispo- und Überziehungszinsen
Es gibt zwei Stufen, die oft verwechselt werden:
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Innerhalb des Dispolimits | Vereinbarter Dispozins (z. B. 9–14 % p. a.) |
| Über das Dispolimit hinaus (geduldete Überziehung) | Zusätzlicher, meist höherer Überziehungszins |
Die geduldete Überziehung ist die teuerste Form der kurzfristigen Finanzierung. Wer sie regelmäßig nutzt, sollte dringend das Limit anpassen oder umschulden.
So senken Sie die Kosten
- Konto schnell ausgleichen. Jeder Tag weniger im Minus spart direkt Zinsen.
- Umschulden auf einen Ratenkredit. Bei dauerhafter Nutzung ist ein Ratenkredit mit 5–8 % fast immer günstiger als ein Dispo mit 12 %. Der Ratenkredit-Rechner zeigt die Rate.
- Abrufkredit oder Rahmenkredit vereinbaren – flexibel wie der Dispo, aber mit niedrigerem Zins.
- Dispolimit realistisch wählen. Ein zu hohes Limit verleitet zu dauerhafter Nutzung; ein zu niedriges führt zu teuren geduldeten Überziehungen.
- Bank vergleichen. Die Dispozinsen unterscheiden sich stark – ein Kontowechsel kann sich lohnen.
Faustregel: kurzfristig ja, dauerhaft nein
Der Dispo ist als Puffer für wenige Tage sinnvoll – etwa bis zum nächsten Gehaltseingang. Als Dauerlösung ist er fast immer die teuerste Variante. Eine grobe Grenze: Wenn Sie den Dispo länger als zwei bis drei Monate am Stück oder mit hohen Beträgen nutzen, lohnt der Wechsel zu einem festen Kredit.
Häufige Irrtümer
- „Solange ich im Limit bin, ist der Dispo günstig." Auch innerhalb des Limits sind 12 % ein hoher Zins – deutlich über jedem normalen Ratenkredit.
- „Die Zinsen fallen erst am Jahresende an." Sie entstehen taggenau und werden meist quartalsweise abgebucht.
- „Umschulden lohnt sich erst bei sehr hohen Summen." Schon bei dauerhaft vierstelligen Beträgen spart ein Ratenkredit spürbar.
Fazit
Dispozinsen sind einfach zu berechnen und leicht zu unterschätzen: taggenau auf den genutzten Betrag, oft 9–14 % pro Jahr, über dem Limit noch mehr. Als kurzfristiger Puffer ist der Dispo in Ordnung – wer ihn dauerhaft nutzt, fährt mit einem Ratenkredit meist deutlich günstiger. Rechnen Sie Ihre Kosten mit dem Dispozins-Rechner und vergleichen Sie mit dem Ratenkredit-Rechner.
Quellen
- Bundesbank – Zinsstatistik zu Dispositionskrediten – bundesbank.de
- Verbraucherzentrale – Dispozinsen und Kontoüberziehung – verbraucherzentrale.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 504 – eingeräumte Überziehungsmöglichkeit – gesetze-im-internet.de/bgb/__504.html