Womit Sie rechnen
Eine Schwangerschaft ist auch ein Projekt mit Terminen und Geld. Vier Rechner begleiten den Weg von der ersten Woche bis zur Rückkehr in den Job:
| Rechner | Typische Frage |
|---|---|
| SSW-Rechner | In welcher Schwangerschaftswoche bin ich, wann ist der Geburtstermin? |
| Fruchtbarkeitsrechner | Wann waren oder sind meine fruchtbaren Tage? |
| Elterngeld-Rechner | Wie viel Elterngeld bekomme ich? |
| Elternzeit-Rechner | Wann beginnt und endet meine Elternzeit? |
Der Zeitstrahl der Schwangerschaft
Die Schwangerschaft wird ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt und dauert rechnerisch rund 40 Wochen (280 Tage). Angaben wie „12+3" bedeuten 12 vollendete Wochen plus 3 Tage. Den errechneten Geburtstermin und die aktuelle Woche liefert der SSW-Rechner – wahlweise auch rückwärts vom Termin aus.
| Phase | Zeitraum (grob) |
|---|---|
| 1. Trimester | SSW 1 bis 12 |
| 2. Trimester | SSW 13 bis 28 |
| 3. Trimester | SSW 29 bis Geburt |
| Mutterschutz vor Geburt | ab 6 Wochen vor dem Termin |
| Mutterschutz nach Geburt | bis 8 Wochen (12 bei Früh-/Mehrlingsgeburt) |
Mutterschutz: die geschützte Zeit rund um die Geburt
Der Mutterschutz ist eine gesetzliche Schutzfrist. Er beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt – bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Finanziell wird diese Zeit über das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse (bis zu 13 Euro pro Kalendertag) plus einen Arbeitgeberzuschuss abgesichert, der die Differenz zum bisherigen Nettolohn ausgleicht. Im Ergebnis bleibt das Nettoeinkommen während des Mutterschutzes weitgehend erhalten.
Elternzeit: die unbezahlte Auszeit vom Job
Nach dem Mutterschutz schließt für viele die Elternzeit an. Wichtige Eckpunkte:
- Dauer: bis zu drei Jahre pro Kind, in der Regel bis zum dritten Geburtstag.
- Aufteilung: Bis zu 24 Monate können – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden.
- Antrag: Für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber vorliegen.
- Teilzeit: Während der Elternzeit ist eine Teilzeit von bis zu 32 Wochenstunden möglich.
Wann Ihre Elternzeit konkret beginnt und endet, plant der Elternzeit-Rechner rund um den Geburtstermin.
Elterngeld: Einkommen während der Elternzeit
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens. Es gibt zwei Varianten, die sich kombinieren lassen:
| Variante | Höhe | Dauer |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | ca. 65–67 % vom Netto (min. 300 €, max. 1.800 €) | bis 12 Monate (14 mit Partnermonaten) |
| ElterngeldPlus | etwa die Hälfte des Basisbetrags | doppelt so lange, ideal bei Teilzeit |
Den voraussichtlichen Betrag schätzt der Elterngeld-Rechner aus dem Nettoeinkommen vor der Geburt – inklusive Geschwisterbonus und der Logik von Basis- und ElterngeldPlus.
Wichtige Fristen auf einen Blick
- 7 Wochen vor Elternzeit-Beginn: schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber.
- 6 Wochen vor dem Geburtstermin: Beginn des Mutterschutzes.
- Nach der Geburt: Geburtsurkunde abwarten, dann Elterngeld beantragen (rückwirkend nur für maximal drei Monate).
- Krankenkasse: Mutterschaftsgeld rechtzeitig beantragen.
Häufige Irrtümer
- „Mutterschutz und Elternzeit sind dasselbe." Nein – der Mutterschutz ist die bezahlte Schutzfrist um die Geburt, die Elternzeit die anschließende Freistellung mit Elterngeld.
- „Elterngeld bekomme ich automatisch." Es muss aktiv beantragt werden und wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt.
- „In Elternzeit darf ich gar nicht arbeiten." Teilzeit bis 32 Wochenstunden ist erlaubt; ElterngeldPlus ist dafür gemacht.
Fazit
Wer Geburtstermin, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld früh zusammen denkt, vermeidet verpasste Fristen und plant das Familieneinkommen sicherer. Starten Sie mit dem SSW-Rechner für den Zeitrahmen und prüfen Sie mit dem Elterngeld-Rechner und dem Elternzeit-Rechner die finanzielle Seite.
Quellen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – gesetze-im-internet.de/muschg_2018
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – gesetze-im-internet.de/beeg
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Elterngeld und Elternzeit – bmfsfj.de