Sozialleistungen

Wohngeld-Rechner

Wohngeldschätzung aus Haushalt, Einkommen und Mietenstufe.

Aktualisiert am 21.04.2026 Rechner, Rechenweg und Beispiele auf einer Seite

Zur Kategorie: Sozialleistungen

Rechner

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Rechenweg

Schritt für Schritt

  1. Höchstbetrag der Miete bestimmen

    Ergebnis: 551,00 €

  2. Anrechenbare Miete festlegen

    Ergebnis: 551,00 €

  3. Einkommen für die Formel ansetzen

    Ergebnis: 1.850,00 €

  4. Wohngeldformel anwenden

    Formel: 1,15 × (M – ((a + b × M + c × Y) × Y))

    Ergebnis: 31,00 €

Anleitung

So verwenden Sie den Rechner richtig

So verwenden Sie den Rechner

  • Haushaltsgröße eingeben.
  • Monatliches Gesamteinkommen und Miete erfassen.
  • Die passende Mietenstufe bewusst auswählen.

So lesen Sie das Ergebnis

  • Der Rechner zeigt die begrenzte Miete und das berücksichtigte Einkommen neben dem Wohngeldwert.

Grenzen der Berechnung

  • Freibeträge, Sonderfälle und die exakte kommunale Prüfung werden nicht vollständig abgebildet.

Passender Ratgeber: Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag besser einordnen

Beispiele

Typische Rechnungen

Mittlere Mietenstufe mit 920 Euro Miete.

2 Personen, Stufe III

Geschätztes Wohngeld: 31,00 €

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Vier Personen in Stufe II.

Familie mit vier Personen

Geschätztes Wohngeld: 221,00 €

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FAQ

Häufige Fragen

Ist die Mietenstufe automatisch ermittelt?

Nein. Die passende Mietenstufe müssen Sie bewusst selbst auswählen.

Warum wird meine Miete begrenzt?

Beim Wohngeld gelten je nach Haushaltsgröße und Mietenstufe Höchstbeträge.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine Schätzung auf Basis des veröffentlichten Systems und ersetzt keinen Bescheid.

Warum kann die Wohngeldstelle anders rechnen?

Weil dort Einkommen, Freibeträge, Haushaltsmerkmale und Belastungen genauer geprüft werden.

Kann ich auch mehr als fünf Personen eingeben?

Ja. Für die Miete wird dann mit Zuschlägen pro weiterer Person gearbeitet.

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Quellen und Hinweise

Regelstand und Einordnung

Quelle
WoGG Anlage 1 bis 3 / BMJ
Stand
geprüft am 21.04.2026, gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026
Hinweis
Die Fortschreibung gilt seit 01.01.2025 und damit auch für 2026. Die Mietenstufe muss im Portal bewusst manuell gewählt werden.