Sozialleistungen

Bürgergeld-Rechner

Anspruchsschätzung aus Regelsatz, Miete und Einkommen. Kein Bescheid, nur Orientierung.

Aktualisiert am 21.04.2026 Rechner, Rechenweg und Beispiele auf einer Seite

Zur Kategorie: Sozialleistungen

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Hintergrund

Hintergrund zu diesem Rechner

Was Sie über Sozialleistungs-Rechner wissen sollten

Sozialleistungen in Deutschland sind nach Bedarfsprinzipien aufgebaut. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Arbeitslosengeld kennen jeweils eigene Bemessungsgrößen, Hinzuverdienstregelungen und Anrechnungsstufen. Ein Online-Rechner kann den voraussichtlichen Anspruch nach den jeweils gültigen Regelsätzen, Mietobergrenzen und Einkommensgrenzen abschätzen – verbindlich ist am Ende nur der Bescheid der zuständigen Stelle.

Wofür sich die Ergebnisse gut eignen

Die Ausgaben helfen dabei, vor einem Antrag eine realistische Größenordnung zu erhalten, etwa um die Folgen einer Arbeitszeitreduzierung, einer Trennung, einer Geburt oder eines Jobverlusts einzuschätzen. Sie ersetzen weder die individuelle Beratung beim Jobcenter, der Familienkasse oder dem Wohngeldamt, noch die Bescheide selbst. Geben Sie die tatsächlichen Bruttoeinkommen, die echte Kaltmiete und die Personen im Haushalt korrekt an, sind die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage tragfähig.

Methodik

So funktioniert die Berechnung

Wie wir Ansprüche schätzen

Pro Leistung werden die jährlich geltenden Regelbedarfe, Pauschalen und Anrechnungsstufen aus den versionierten Regeldateien geladen. Aus Haushaltsgröße, Einkommen und individuellen Bedarfen werden Bruttoanspruch, anrechenbares Einkommen und Auszahlungsbetrag in nachvollziehbaren Schritten gebildet. Komplexe Sonderfälle wie Mehrbedarfe, befristete Zuschläge oder rückwirkende Anrechnungen sind bewusst nicht abgebildet und werden im Ergebnis als Hinweis ausgewiesen.

Beispiele

Typische Rechnungen

Zwei Erwachsene, ein kleines Kind und 1.600 Euro Einkommen.

Familie mit einem Kind

Geschätzter Anspruch: 937,00 €

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Ein Erwachsener mit geringer Miete.

Alleinstehend

Geschätzter Anspruch: 656,00 €

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Zwei Erwachsene und drei Kinder.

Größerer Haushalt

Geschätzter Anspruch: 1.541,00 €

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FAQ

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert nur eine Schätzung, kein rechtsverbindliches Ergebnis.

Welche Unterkunftskosten nutzt der Rechner?

Es wird mit vereinfachten Richtwerten gearbeitet, damit die Logik nachvollziehbar bleibt.

Warum wird Vermögen nicht vollständig geprüft?

Die Vermögensprüfung ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. In der Erstversion wird sie nur offen markiert, aber nicht durchgerechnet.

Wie wird Einkommen angerechnet?

Der Rechner zieht zuerst einen vereinfachten Freibetrag vom Erwerbseinkommen ab und rechnet nur den Rest an.

Warum kann mein echter Bescheid abweichen?

Weil Bedarfsgemeinschaft, Mehrbedarfe, Heizkosten und Sonderregelungen im Amt genauer geprüft werden.

Für wen eignet sich der Rechner?

Für eine erste Orientierung, ob ein Anspruch in etwa realistisch sein könnte.

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Glossar

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Regelbedarf
Pauschaler monatlicher Bedarf für Ernährung, Kleidung, Hygiene und Teilhabe.
Bedarfsgemeinschaft
Im Bürgergeld-Recht zusammenlebende Personen, deren Einkommen gemeinsam berücksichtigt wird.
Wohngeldtabelle
Tabellenwerte zur Berechnung des Mietzuschusses abhängig von Mietstufe, Haushaltsgröße und Einkommen.
Kinderzuschlag
Zusätzliche Familienleistung für Erwerbstätige mit geringem Einkommen.
Anrechenbares Einkommen
Einkommen, das nach Abzug von Pauschalen, Freibeträgen und Werbungskosten auf eine Leistung angerechnet wird.

Quellen und Hinweise

Regelstand und Einordnung

Quelle
BMAS
Stand
geprüft am 21.04.2026, gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026
Hinweis
Regelbedarfe 2026 bleiben gegenüber 2025 unverändert. Unterkunftskosten werden im Portal bewusst nur vereinfacht überschlagen.
SGB II – Bürgergeld
Regelbedarfe, Anrechnung und Hinzuverdienst.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Wohngeldgesetz (WoGG)
Mietzuschuss, Mietstufen, Einkommensanrechnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/
BEEG – Elterngeld
Bemessungseinkommen, Bezugsmonate, Geschwisterbonus.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/