So verwenden Sie den Rechner
- Haushaltsgröße nach Erwachsenen und Altersgruppen der Kinder erfassen.
- Erwerbseinkommen und Warmmiete pro Monat eingeben.
- Optional Sonderbedarfe ergänzen.
Sozialleistungen
Anspruchsschätzung aus Regelsatz, Miete und Einkommen. Kein Bescheid, nur Orientierung.
Zur Kategorie: Sozialleistungen
Rechenweg
Ergebnis: 1.369,00 €
Formel: Warmmiete bis zum vereinfachten Richtwert
Ergebnis: 790,00 €
Formel: Nettoeinkommen – Freibetrag
Ergebnis: 1.222,00 €
Ergebnis: 2.159,00 €
Formel: Gesamtbedarf – anrechenbares Einkommen
Ergebnis: 937,00 €
Anleitung
Passender Ratgeber: Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag besser einordnen
Beispiele
Geschätzter Anspruch: 937,00 €
Dieses Beispiel ladenGeschätzter Anspruch: 656,00 €
Dieses Beispiel ladenGeschätzter Anspruch: 1.541,00 €
Dieses Beispiel ladenFAQ
Nein. Der Rechner liefert nur eine Schätzung, kein rechtsverbindliches Ergebnis.
Es wird mit vereinfachten Richtwerten gearbeitet, damit die Logik nachvollziehbar bleibt.
Die Vermögensprüfung ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. In der Erstversion wird sie nur offen markiert, aber nicht durchgerechnet.
Der Rechner zieht zuerst einen vereinfachten Freibetrag vom Erwerbseinkommen ab und rechnet nur den Rest an.
Weil Bedarfsgemeinschaft, Mehrbedarfe, Heizkosten und Sonderregelungen im Amt genauer geprüft werden.
Für eine erste Orientierung, ob ein Anspruch in etwa realistisch sein könnte.
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Quellen und Hinweise