So verwenden Sie den Rechner
- Familienkonstellation und Altersgruppen der Kinder eintragen.
- Elterneinkommen und Wohnkosten pro Monat ergänzen.
Sozialleistungen
Schätzung mit Höchstbetrag je Kind und Einkommensanrechnung.
Zur Kategorie: Sozialleistungen
Rechenweg
Ergebnis: 594,00 €
Ergebnis: 1.188,00 €
Ergebnis: 962,00 €
Formel: Kürzungsbasis × 45 %
Ergebnis: 432,90 €
Formel: Höchstbetrag – Kürzung
Ergebnis: 161,10 €
Anleitung
Passender Ratgeber: Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag besser einordnen
Beispiele
Geschätzter Kinderzuschlag: 161,10 €
Dieses Beispiel ladenGeschätzter Kinderzuschlag: 32,40 €
Dieses Beispiel ladenGeschätzter Kinderzuschlag: 430,20 €
Dieses Beispiel ladenFAQ
Nein. Der Kinderzuschlag kommt zusätzlich zum Kindergeld hinzu und wird hier separat geschätzt.
Der Kinderzuschlag setzt ein bestimmtes Mindestniveau an Elterneinkommen voraus.
Nein. Sie ist bewusst vereinfacht, damit die Schätzung nachvollziehbar bleibt.
Familienkasse und Bürgergeldlogik prüfen Einkommen, Wohnen und Bedarf deutlich genauer.
Für Familien, die eine erste grobe Einordnung wollen, ob Kinderzuschlag grundsätzlich in Betracht kommt.
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