Sozialleistungen

Arbeitslosengeld-Rechner

Der Rechner orientiert sich an der üblichen Logik aus pauschalem Nettoentgelt und Leistungssatz mit oder ohne Kind.

Aktualisiert am 21.04.2026 Rechner, Rechenweg und Beispiele auf einer Seite

Zur Kategorie: Sozialleistungen

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Hintergrund

Hintergrund zu diesem Rechner

Was Sie über Sozialleistungs-Rechner wissen sollten

Sozialleistungen in Deutschland sind nach Bedarfsprinzipien aufgebaut. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Arbeitslosengeld kennen jeweils eigene Bemessungsgrößen, Hinzuverdienstregelungen und Anrechnungsstufen. Ein Online-Rechner kann den voraussichtlichen Anspruch nach den jeweils gültigen Regelsätzen, Mietobergrenzen und Einkommensgrenzen abschätzen – verbindlich ist am Ende nur der Bescheid der zuständigen Stelle.

Wofür sich die Ergebnisse gut eignen

Die Ausgaben helfen dabei, vor einem Antrag eine realistische Größenordnung zu erhalten, etwa um die Folgen einer Arbeitszeitreduzierung, einer Trennung, einer Geburt oder eines Jobverlusts einzuschätzen. Sie ersetzen weder die individuelle Beratung beim Jobcenter, der Familienkasse oder dem Wohngeldamt, noch die Bescheide selbst. Geben Sie die tatsächlichen Bruttoeinkommen, die echte Kaltmiete und die Personen im Haushalt korrekt an, sind die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage tragfähig.

Methodik

So funktioniert die Berechnung

Wie wir Ansprüche schätzen

Pro Leistung werden die jährlich geltenden Regelbedarfe, Pauschalen und Anrechnungsstufen aus den versionierten Regeldateien geladen. Aus Haushaltsgröße, Einkommen und individuellen Bedarfen werden Bruttoanspruch, anrechenbares Einkommen und Auszahlungsbetrag in nachvollziehbaren Schritten gebildet. Komplexe Sonderfälle wie Mehrbedarfe, befristete Zuschläge oder rückwirkende Anrechnungen sind bewusst nicht abgebildet und werden im Ergebnis als Hinweis ausgewiesen.

Beispiele

Typische Rechnungen

3.200 Euro brutto, Steuerklasse I.

Ohne Kind

Arbeitslosengeld pro 30 Tage: 1.211,97 €

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Gleiches Brutto, aber mit Kind.

Mit Kind

Arbeitslosengeld pro 30 Tage: 1.353,36 €

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Höheres pauschales Netto.

Steuerklasse III

Arbeitslosengeld pro 30 Tage: 2.141,06 €

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FAQ

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf ALG I?

In der Regel, wer sich arbeitslos meldet und innerhalb der Rahmenfrist lange genug versicherungspflichtig beschäftigt war.

Warum gibt es 60 oder 67 Prozent?

Mit Kind gilt meist der höhere Leistungssatz von 67 Prozent.

Warum nutzt der Rechner nicht mein echtes Netto?

Für ALG I zählt ein pauschal ermitteltes Leistungsentgelt, nicht Ihr normales Auszahlungsnetto.

Wie lange wird ALG I gezahlt?

Je nach Alter und Versicherungszeiten meist zwischen sechs und 24 Monaten.

Ist ALG I steuerpflichtig?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Wie berechne ich mein Arbeitslosengeld selbst?

Grundlage ist Ihr durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate. Daraus wird ein pauschales Leistungsentgelt gebildet, von dem Sie 60 Prozent ohne Kind oder 67 Prozent mit Kind erhalten.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das ALG I aus?

Die Steuerklasse beeinflusst das pauschal ermittelte Leistungsentgelt und damit die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

Bekomme ich ALG I auch nach einer Kündigung?

Meist ja. Bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit oder Eigenkündigung kann jedoch eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden.

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Glossar

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Regelbedarf
Pauschaler monatlicher Bedarf für Ernährung, Kleidung, Hygiene und Teilhabe.
Bedarfsgemeinschaft
Im Bürgergeld-Recht zusammenlebende Personen, deren Einkommen gemeinsam berücksichtigt wird.
Wohngeldtabelle
Tabellenwerte zur Berechnung des Mietzuschusses abhängig von Mietstufe, Haushaltsgröße und Einkommen.
Kinderzuschlag
Zusätzliche Familienleistung für Erwerbstätige mit geringem Einkommen.
Anrechenbares Einkommen
Einkommen, das nach Abzug von Pauschalen, Freibeträgen und Werbungskosten auf eine Leistung angerechnet wird.

Quellen und Hinweise

Regelstand und Einordnung

Grundlage
Leistungssatz 60 oder 67 Prozent; pauschales Nettoentgelt in vereinfachter Form.
SGB II – Bürgergeld
Regelbedarfe, Anrechnung und Hinzuverdienst.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Wohngeldgesetz (WoGG)
Mietzuschuss, Mietstufen, Einkommensanrechnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/
BEEG – Elterngeld
Bemessungseinkommen, Bezugsmonate, Geschwisterbonus.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/