Sozialleistungen

Arbeitslosengeld-Rechner

Der Rechner orientiert sich an der üblichen Logik aus pauschalem Nettoentgelt und Leistungssatz mit oder ohne Kind.

Aktualisiert am 21.04.2026 Rechner, Rechenweg und Beispiele auf einer Seite

Zur Kategorie: Sozialleistungen

Rechner

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Rechenweg

Schritt für Schritt

  1. Brutto pro Tag

    Formel: Brutto × 12 / 365

    Ergebnis: 105,21 €

  2. Pauschales Netto

    Formel: Brutto pro Tag abzüglich pauschaler Steuer- und Sozialabzüge

    Ergebnis: 67,33 €

  3. Leistungssatz

    Ergebnis: 67 Prozent

  4. ALG I pro Tag

    Formel: Pauschales Netto × Leistungssatz

    Ergebnis: 45,11 €

  5. ALG I pro 30 Tage

    Ergebnis: 1.353,36 €

Anleitung

So verwenden Sie den Rechner richtig

Eingaben

  • Tragen Sie das durchschnittliche Brutto vor Beginn der Arbeitslosigkeit ein und wählen Sie die Steuerklasse.

Ergebnis lesen

  • Der Monatswert bezieht sich auf 30 Kalendertage.
  • Die Berechnung ist bewusst vereinfacht und dient nur zur ersten Orientierung.

Praxis

  • Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit, damit keine vermeidbaren Sperrzeiten entstehen.

Passender Ratgeber: Rente, Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld verständlich einordnen

Beispiele

Typische Rechnungen

3.200 Euro brutto, Steuerklasse I.

Ohne Kind

Arbeitslosengeld pro 30 Tage: 1.211,97 €

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Gleiches Brutto, aber mit Kind.

Mit Kind

Arbeitslosengeld pro 30 Tage: 1.353,36 €

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Höheres pauschales Netto.

Steuerklasse III

Arbeitslosengeld pro 30 Tage: 2.141,06 €

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FAQ

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf ALG I?

In der Regel, wer sich arbeitslos meldet und innerhalb der Rahmenfrist lange genug versicherungspflichtig beschäftigt war.

Warum gibt es 60 oder 67 Prozent?

Mit Kind gilt meist der höhere Leistungssatz von 67 Prozent.

Warum nutzt der Rechner nicht mein echtes Netto?

Für ALG I zählt ein pauschal ermitteltes Leistungsentgelt, nicht Ihr normales Auszahlungsnetto.

Wie lange wird ALG I gezahlt?

Je nach Alter und Versicherungszeiten meist zwischen sechs und 24 Monaten.

Ist ALG I steuerpflichtig?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

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Quellen und Hinweise

Regelstand und Einordnung

Grundlage
Leistungssatz 60 oder 67 Prozent; pauschales Nettoentgelt in vereinfachter Form.