Gehalt & Steuern

Einkommensteuer-Rechner

Sie geben das zu versteuernde Einkommen ein und erhalten Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und den Durchschnittssatz.

Aktualisiert am 21.04.2026 Rechner, Rechenweg und Beispiele auf einer Seite

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Hintergrund

Hintergrund zu diesem Rechner

Worum es bei Gehalts- und Steuerrechnern geht

Gehalts- und Steuerrechner übersetzen den deutschen Lohnsteuer- und Sozialabgabenrahmen in einen Zahlenwert. Sie ersetzen keine Lohnsteuerbescheinigung und keine Steuererklärung, sind aber als Orientierung für Verhandlungen, Jobwechsel und Familienplanung geeignet. Wer ein neues Angebot vergleicht, eine Gehaltserhöhung einschätzen oder eine Abfindung vor Steuern in eine Nettogröße umrechnen möchte, bekommt hier eine verlässliche Größenordnung in wenigen Sekunden.

Was ein Rechner sinnvoll abbildet – und was nicht

Die hinterlegten Rechner kennen die jährlichen Eckwerte, etwa Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze der Sozialversicherungen, Steuerklassenlogik und Kinderfreibeträge. Individuelle Sonderfälle wie Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Versorgungsbezüge, Werbungskosten oder freiwillige Krankenversicherung können das tatsächliche Netto messbar verändern. Verstehen Sie den ausgegebenen Wert deshalb als belastbaren Näherungswert, nicht als juristisch verbindliche Auskunft.

Methodik

So funktioniert die Berechnung

Wie wir rechnen

Die Berechnung läuft in drei Stufen: zuerst werden die Eingaben normalisiert (Beträge, Steuerklasse, Krankenkassenwahl, Familienstatus). Anschließend werden Grundfreibetrag, Sozialabgabenanteile und Lohnsteuertarif Schritt für Schritt angewandt, wie es das Einkommensteuergesetz für das jeweilige Jahr vorsieht. Im letzten Schritt wird das Ergebnis aus Brutto, Steuer- und Sozialabgabenanteilen sowie Netto zusammengeführt und der Rechenweg sichtbar ausgegeben.

Beispiele

Typische Rechnungen

52.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Alleinstehend

Einkommensteuer pro Jahr: 11.257,61 €

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78.000 Euro gemeinsam veranlagt.

Verheiratet

Einkommensteuer pro Jahr: 13.789,61 €

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30.000 Euro ohne Soli-Ausgabe.

Niedrigeres Einkommen

Einkommensteuer pro Jahr: 4.217,13 €

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FAQ

Häufige Fragen

Was muss ich eingeben?

Der Rechner erwartet das zu versteuernde Einkommen, nicht Ihr Bruttogehalt.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtarif?

Beim Splittingtarif wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Tarif auf die Hälfte angewendet und das Ergebnis anschließend verdoppelt.

Ist der Solidaritätszuschlag noch relevant?

Für viele Steuerpflichtige entfällt er ganz oder teilweise. Der Rechner bildet das nur vereinfacht ab.

Ist die Lohnsteuer dasselbe wie die Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Die endgültige Einkommensteuer ergibt sich erst aus dem Steuerbescheid.

Warum weicht mein Bescheid ab?

Zum Beispiel wegen Sonderausgaben, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer oder abweichenden Einkunftsarten.

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Glossar

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Bruttogehalt
Gehalt vor Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Nettogehalt
Auszahlungsbetrag nach allen gesetzlichen Abzügen.
Steuerklasse
In Deutschland sechs Klassen, die Steuerabzug, Freibeträge und Sonderregeln je nach Familienstand definieren.
Grundfreibetrag
Jährlicher Steuerfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt.
Beitragsbemessungsgrenze
Einkommenshöhe, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.
Solidaritätszuschlag
Zuschlag auf die Einkommen- und Lohnsteuer, der nur noch oberhalb bestimmter Freigrenzen erhoben wird.

Quellen und Hinweise

Regelstand und Einordnung

Quelle
Bundesministerium der Finanzen / § 32a EStG
Stand
Tarifjahr 2026, geprüft am 21.04.2026
Hinweis
Berechnung nach § 32a EStG in vereinfachter Form.
Einkommensteuergesetz (EStG)
Tarif, Grundfreibetrag und Steuerklassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
Sozialgesetzbuch SGB IV–VI
Beitragspflicht und Beitragsbemessungsgrenzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/