Gehalt & Steuern

Einkommensteuer-Rechner

Sie geben das zu versteuernde Einkommen ein und erhalten Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und den Durchschnittssatz.

Aktualisiert am 21.04.2026 Rechner, Rechenweg und Beispiele auf einer Seite

Zur Kategorie: Gehalt & Steuern

Rechner

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Rechenweg

Schritt für Schritt

  1. Tarif anwenden

    Ergebnis: Splittingtarif

    Berechnungsjahr: 2026

  2. Einkommensteuer berechnen

    Formel: Steuer auf die Hälfte, danach verdoppeln

    Eingesetzt: 78.000,00 €

    Ergebnis: 13.789,61 €

  3. Solidaritätszuschlag

    Formel: vereinfachte Prüfung auf Freigrenze, danach 5,5 % der Einkommensteuer

    Ergebnis: 0,00 €

  4. Gesamte Steuerlast pro Jahr

    Formel: Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag

    Eingesetzt: 13.789,61 € + 0,00 €

    Ergebnis: 13.789,61 €

Anleitung

So verwenden Sie den Rechner richtig

Eingabe

  • Übernehmen Sie das zu versteuernde Einkommen aus Ihrer eigenen Berechnung oder Ihrem letzten Bescheid.
  • Wählen Sie Grund- oder Splittingtarif passend zu Ihrer Veranlagung.

Ergebnis lesen

  • Die Einkommensteuer zeigt die tarifliche Steuer pro Jahr.
  • Der Durchschnittssatz hilft beim schnellen Vergleich verschiedener Einkommenshöhen.

Grenzen

  • Kirchensteuer, Sonderausgaben und individuelle Freibeträge prüft der Rechner nicht vollständig.
  • Für die verbindliche Steuerfestsetzung ist der Steuerbescheid maßgeblich.

Passender Ratgeber: Brutto und Netto besser verstehen

Beispiele

Typische Rechnungen

52.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Alleinstehend

Einkommensteuer pro Jahr: 11.257,61 €

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78.000 Euro gemeinsam veranlagt.

Verheiratet

Einkommensteuer pro Jahr: 13.789,61 €

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30.000 Euro ohne Soli-Ausgabe.

Niedrigeres Einkommen

Einkommensteuer pro Jahr: 4.217,13 €

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FAQ

Häufige Fragen

Was muss ich eingeben?

Der Rechner erwartet das zu versteuernde Einkommen, nicht Ihr Bruttogehalt.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtarif?

Beim Splittingtarif wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Tarif auf die Hälfte angewendet und das Ergebnis anschließend verdoppelt.

Ist der Solidaritätszuschlag noch relevant?

Für viele Steuerpflichtige entfällt er ganz oder teilweise. Der Rechner bildet das nur vereinfacht ab.

Ist die Lohnsteuer dasselbe wie die Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Die endgültige Einkommensteuer ergibt sich erst aus dem Steuerbescheid.

Warum weicht mein Bescheid ab?

Zum Beispiel wegen Sonderausgaben, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer oder abweichenden Einkunftsarten.

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Quellen und Hinweise

Regelstand und Einordnung

Quelle
Bundesministerium der Finanzen / § 32a EStG
Stand
Tarifjahr 2026, geprüft am 21.04.2026
Hinweis
Berechnung nach § 32a EStG in vereinfachter Form.